Leidenschaft trifft auf Präzision – willkommen beim Schützenverein Beuern 1964 e.V. in Buseck-Beuern.
Wir sind ein Schützenverein in Buseck-Beuern. Jeder mit Interesse am Schießsport ist bei uns herzlich willkommen.
Ihr findet uns in den Räumlichkeiten der Willi-Czech Halle (Neue Straße 25, 35418 Buseck). Der Eingang befindet sich auf der unteren Ebene auf Höhe des Fußballplatzes.
Unsere Anlage verfügt über 8 elektronische Stände für Luftpistole und Luftgewehr (10m), 4 elektronische Stände für Sportpistole (25m) sowie 4 elektronische Stände auf der 50m-Bahn für KK-Gewehr und Freie Pistole.
Wir sind dem Hessischen Schützenverband unterstellt, der zum Deutschen Schützenverband gehört.

Luftpistole wird auf eine Distanz von 10 Metern geschossen. Training freitags ab 19:00 Uhr an 4 elektronischen Ständen.

Luftgewehr wird auf eine Distanz von 10 Metern geschossen. Training freitags ab 19:00 Uhr an 4 elektronischen Ständen.

KK-Gewehr wird auf eine Distanz von 50 Metern geschossen. Saison März bis August, Training mittwochs ab 19:00 Uhr.

Sportpistole wird auf eine Distanz von 25 Metern geschossen. Training freitags ab 19:00 Uhr an 4 elektronischen Ständen. Saison März–August.

Freie Pistole wird auf eine Distanz von 50 Metern geschossen. Saison März bis August, Training mittwochs ab 19:00 Uhr.

Im Jugendtraining werden unterschiedliche Disziplinen trainiert. Montags ab 17:30 Uhr.
Unsere Disziplinen sind saisonal aufgeteilt. Während der Luftdruck-Saison (August–März) trainieren wir freitags. In der Kleinkaliber-Saison (März–August) kommt mittwochs das 50m-Training hinzu.
Freitags stehen 4 elektronische Stände (10m) für Luftgewehr und Luftpistole zur Verfügung. In der Saison März–August kommen freitags 4 weitere Stände (25m) für Sportpistole sowie mittwochs 4 Stände auf der 50m-Bahn für KK-Gewehr und Freie Pistole hinzu.









Schützenverein Beuern 1964 e.V.
Willi-Czech Halle
Neue Straße 25
35418 Buseck
Ute Peter (1. Vorstandsvorsitzende)
Siegfried Sommerlad (2. Vorstandsvorsitzender)
E-Mail: schuetzenverein-beuern@web.de
Eingetragen im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Gießen
Registernummer: VR 690
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Schützenverein Beuern 1964 e.V.
Willi-Czech Halle, Neue Straße 25, 35418 Buseck
E-Mail: schuetzenverein-beuern@web.de
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Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Behörde in Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.
Inhalt:
Der Verein trägt den Namen „Schützenverein Beuern 1964 e.V." und hat seinen Sitz in 35418 Buseck. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Gießen eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schießsports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Schießübungen und Wettkämpfen sowie die Förderung der Jugendarbeit im Schießsport.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Buseck, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.